Privatversicherte:
Bei Privat Versicherten ist ein Ausgleich mit der Versicherungsgesellschaft allgem. möglich, der Stundensatz beträgt
hier Gesetzlich Krankenversicherte:
Bei gesetzlich Versicherten ist ein Ausgleich meist nicht möglich, der Stundensatz für Selbstzahler liegt bei
hier die volle Stunde. Die darüber hinausgehende Anwendung wird minutengenau abgerechnet.
HP Zusatzversicherung
Die Therapie kann jedoch mit einer HP Zusatzversicherung meist abgerechnet werden.